Ettlinger Markt- und Stadtrecht

Halten die offiziellen Angaben der Stadt Ettlingen einem Faktencheck stand?

Die Stadt Ettlingen stellt seit vielen Jahrzehnten in all ihren stadtgeschichtlichen Publikationen zwei historische Ereignisse als feststehende Tatsachen dar:1

  • Ettlingen bekam 965 von Kaiser Otto I. das Marktrecht.
  • Ettlingen wurde 1192 von Kaiser Heinrich VI. zur Stadt erhoben.

Diesen Behauptungen wird im Folgenden nachgegangen.


VON PETER KOBLANK (2017)

Marktrechtsverleihung im Jahre 965?

Einem unter Abt Edelin Ende des 13. Jahrhunderts angefertigten Güterverzeichnis des Klosters Weißenburg im Elsass ist zu entnehmen, dass Kaiser Otto I. Etiningen das Marktrecht verliehen hat.2

In Ettlingen gab es laut dem Ende des 13. Jahrhunderts in lateinischer Sprache abgefassten Güterverzeichnis des Klosters Weißenburg einen abgegrenzten Bereich, wo auf Weisung von Kaiser Otto dem Großen (magni ottonis imp.) in Frieden und Ruhe ein Markt abgehalten werden sollte (in quo mercatum cum pace agatur et quiete). Vergrößerte Ansicht 1.242 × 830 Pixel, 932 KB.

In diesem sogenannten Codex Edelini steht leider nicht, wann genau Kaiser Otto I. dem Kloster Weißenburg dieses Marktrecht für Ettlingen verlieh. Mangels weiterer Quellen wissen wir daher nur, dass die Marktrechtsverleihung in seine Regierungszeit zwischen 936 und 973 fällt. Dennoch behauptet die Stadt Ettlingen, dass dies im Jahre 965 geschah.

Rüdiger Stenzel, ein 1999 verstorbener Ettlinger Heimatforscher,3 leitete das Jahr 965 mit Argumenten her,4 die im Folgenden auf den Prüfstand gestellt werden:

  • Da Otto in dem Güterverzeichnis als Kaiser bezeichnet wird, kann es erst nach dessen Kaiserkrönung im Jahre 962 gewesen sein.

    Wenn jemand beispielsweise sagt, dass Kaiser Otto I. im Jahre 912 geboren wurde, behauptet er damit keineswegs, dass er 912 schon Kaiser war. Ebenso wenig kann man der rückblickenden Formulierung "magni ottonis imp." in der Weißenburger Güterliste entnehmen, dass Otto I. zum Zeitpunkt der Marktrechtsverleihung bereits Kaiser war. Otto wurde 936 zum König und 962 zum Kaiser gekrönt. Die Marktrechtsverleihung für Ettlingen kann demnach irgendwann zwischen 936 und seinem Tod im Jahre 973 stattgefunden haben.

  • 965 verweilte Otto I. in Weißenburg und zog zweimal mindestens recht nahe an Ettlingen vorbei.

    Die Regesten von Otto I. geben dies für das Jahr 965 nicht her.5 Tatsache ist lediglich, dass der Kaiser am 23. Mai 965 in Ingelheim eine Urkunde für das Kloster Weißenburg ausgestellt hat. Ingelheim liegt über hundert Kilometer von Weißenburg entfernt und in dieser Urkunde steht kein Wort von Ettlingen.6

    Für Otto I. sind insgesamt zehn Aufenthalte in Ingelheim, fünf in Worms (achtzig Kilometer von Weißenburg) und drei in Erstein (siebzig Kilometer von Weißenburg) nachgewiesen.7 Daher gibt es, sofern man für die Marktrechtsverleihung die Notwendigkeit örtlicher Nähe des Kaisers unterstellt, keinerlei Grund, sich auf das Jahr 965 zu fixieren.

  • 965 hat Otto I. Wiesloch das Marktrecht erteilt.

    Na und? Was hat eine Marktrechterteilung für das über fünfzig Kilometer entfernte und damals zum Kloster Lorsch gehörende Wiesloch mit Ettlingen zu tun?

Auf Basis dieser in keinster Weise überzeugenden Überlegungen kam Stenzel zu dem verblüffenden Ergebnis, es "dürfte ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dafür bestehen", dass der Abt von Weißenburg im Jahre 965 das Marktrecht für Ettlingen bekommen hat.

Die Stadt Ettlingen verkauft diese völlig aus der Luft gegriffene Jahreszahl seither als feststehende Tatsache.

Stadtrechtsverleihung im Jahre 1192?

Aus einer von Kaiser Friedrich II. im November 1234 im apulischen Apricena für Markgraf Hermann V. von Baden ausgestellten Urkunde8 lässt sich ableiten, dass Ettlingen spätestens 1220 eine civitas war und demgemäß irgendwann vor diesem Zeitpunkt das Stadtrecht erhalten haben muss.

In dieser von Kaiser Friedrich II. im Jahre 1234 in lateinischer Sprache ausgestellten Urkunde steht, dass er einst bei seinem Aufenthalt in Deutschland (olim presentes in Alemannia) die Stadt Ettlingen dem Markgrafen von Baden zum Lehen gab (in feodo sibi dedisse civitate Ettenigen). Er war von 1212 bis 1220 in Deutschland, also war Ettlingen spätestens 1220 eine Stadt. Vergrößerte Ansicht 1.678 × 2.044 Pixel, 2.262 KB.

Gleichzeitig überließ er damals dem Markgrafen die drei Städte Eppingen, Sinsheim und Lauffen als Pfandgut für die Summe von 2300 Mark Silber.

Da laut dieser Urkunde damals auch ein Tausch von Durlach gegen Besitz in Braunschweig erfolgte, könnte es sein, dass die Belehnung des Badener Markgrafen mit Ettlingen auf einen Hoftag in Goslar im Juli 1219 geschah. Damals unterwarf sich Heinrich von Braunschweig, Sohn von Heinrich dem Löwen und Schwiegervater des Markgrafen, dem König.

Obwohl über die Urkunde von 1234 hinaus keinerlei weitere Quellen zur Stadtrechtserhebung Ettlingens existieren, behauptet die Stadt Ettlingen, dass dies im Jahre 1192 geschah.

Der bereits erwähnte Rüdiger Stenzel leitete das Jahr 1192 mit Argumenten her,9 die hier ebenfalls auf den Prüfstand gestellt werden:

  • Kaiser Heinrich VI. war vom 25. Dezember 1191 bis zum 11. März 1192 in Hagenau.

    Tatsächlich hielt sich der Kaiser in dieser Zeit mit wenigen Unterbrechungen in der Hagenauer Pfalz auf. Alfons Schäfer, in den 1970er Jahren Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe, spekulierte bereits darüber, dass Heinrich VI. damals Ettlingen das Stadtrecht verliehen haben könnte, da in diese Zeit die entsprechende Regelung für Sinsheim und seiner Meinung nach auch die Gründung Durlachs fiel.10

  • Für Sinsheim ist sogar der Tag der Erteilung eines Stadtrechts belegt.

    Tatsächlich gibt es eine aus dem 16. Jahrhundert stammende Abschrift einer Urkunde, mit der Heinrich VI. in Hagenau am 29. Februar 1192 Sinsheim das Stadtrecht verliehen hat.11 Die Stadterhebung einer über fünfzig Kilometer entfernten Stadt ist aber keinerlei Beweis für eine Stadterhebung Ettlingens im selben Jahr.

  • Durlach erscheint 1196 als Stadt.

    Durlach liegt nur elf Kilometer von Ettlingen entfernt. Die Ursberger Chronik berichtet, dass Herzog Konrad II. von Schwaben, ein Sohn von Kaiser Friedrich I. Barbarossa, 1196 in Durlach ermordet wurde.12 Wenn in dieser Chronik Durlach als Stadt (oppidum Durlaich) bezeichnet wird, beweist dies aber nicht eine Stadternennung Ettlingens im Jahre 1192.

    Obendrein war Durlach, als Kaiser Heinrich VI. im Mai 1196 dort eine Urkunde ausstellen ließ, weder oppidum, noch civitas, sondern nur ein Dorf (villa Durla).13 Diese 1196 in Durlach ausgestellten kaiserlichen Urkunden sind als unmittelbare Quellen der Ursberger Chronik vorzuziehen. Denn die Aussteller der Urkunden von 1196 kannten den Unterschied zwischen villa, civitas und oppidum. Die Chronik hingegen entstand erst Jahrzehnte später im Kloster Ursberg in der Nähe von Ulm, nachdem Durlach inzwischen tatsächlich eine Stadt war.

  • Später als 1192 kann die Stadtgründung nicht erfolgt sein.

    Kaiser Heinrich VI. war vier Jahre später nicht nur in Hagenau, sondern auch im unmittelbar benachbarten Durlach. Dort ließ er die erwähnten zwei Urkunden ausstellen, in denen diese Siedlung nicht als Stadt, sondern als Dorf (villa Durla) bezeichnet wird. Auch Stenzel wusste von diesem Aufenthalt des Kaisers am 15. Mai 1196 in Durlach, hat aber offensichtlich nicht erkannt, welche Konsequenzen dies für seine 1192-Hypothese hat.14 Denn mit welcher Begründung ist auszuschließen, dass die Stadterhebung Ettlingens im Mai 1196 erfolgte?

  • Weil Ettlingen, Sinsheim, Eppingen, Laufen und Durlach eine machtpolitische und strategische Einheit bildeten, liegt es nahe, dass der Kaiser sie auch in einem Zuge zu Städten erhob.

    Diese fünf Städte werden in der erwähnten Urkunde Friedrichs II. von 1234 genannt. Sie wurden spätestens 1220 dem Markgraf von Baden als Lehen, Pfandgut bzw. Tauschgut übergeben. Dass sie keineswegs in einem Zuge zu Städten erhoben wurden, zeigt die Sinsheimer Stadtrechtsurkunde von 1192, wohingegen Durlach im Jahre 1196 immer noch ein Dorf war.

Die Überlegungen von Rüdiger Stenzel sind eine Mischung aus Spekulationen und im Widerspruch zu den vorliegenden Quellen stehenden Behauptungen. In Wirklichkeit könnte Ettlingen bereits vor 1192, aber auch genauso gut danach zur Stadt erhoben worden sein:

  • Für Heinrichs Vater Kaiser Friedrich I. Barbarossa sind neun Aufenthalte in Hagenau nachgewiesen. Als Mitkönig seines Vaters hat Heinrich VI. beispielsweise 1185 Breisach zur Stadt gemacht.
  • Nach 1192 hätte es beispielsweise im Zusammenhang mit dem erwähnten Aufenthalt Heinrichs in Hagenau und Durlach im Jahre 1196 gewesen sein können.
  • Nach Heinrichs Tod kommt dessen Bruder König Philipp von Schwaben als Stadtgründer in Frage, der siebenmal in Hagenau war. Laut Stenzel hat der staufisch-welfische Thronstreit Philipp für "solche schwierigen Rechtsakte kaum Spielraum" gelassen. Ob dies zutrifft, sei dahingestellt. "Kaum Spielraum" schließt die Möglichkeit ohnehin nicht aus.
  • Zwischen 1212 und 1220 könnte Heinrichs Sohn Friedrich II., der seine Lieblingspfalz Hagenau öfter als alle anderen Orte nördlich der Alpen aufsuchte, Ettlingen zur Stadt erhoben haben.

Friedrich II. - Gründer der Stadt Pfullendorf von Peter Klink (2006). Die überlebensgroße Skulptur aus Schmiedestahl steht vor dem Pfullendorfer Heimat- und Handwerkermuseum.

Dass aber derjenige, der damals eine Siedlung zur Stadt erhob, sich zu diesem Zweck keineswegs in deren Nähe aufhalten musste, zeigt die Stadterhebung von Pfullendorf durch Friedrich II. Dieser nördlich des Bodensees liegende Ort gehört zu den wenigen mittelalterlichen Städten, deren Stadterhebungsurkunde im Original erhalten ist. Aus der Zeugenliste dieser Urkunde geht hervor, dass die Stadterhebung Pfullendorfs im April 1220 bei einem Reichstag in Frankfurt erfolgte, also zweihundertfünfzig Kilometer Luftlinie entfernt. Beurkundet wurde dies ein paar Wochen später im zweihundert Kilometer entfernten Worms. – Aus diesem Grund ist ein Aufenthalt im elsässischen Hagenau oder an einem anderen Ort in der Nähe Ettlingens nicht einmal zwingend.

All dies hält die Stadt Ettlingen nicht davon ab, schon seit Jahrzehnten in all ihren Publikationen zur Stadtgeschichte nicht nur die Marktrechtsverleihung im Jahre 965, sondern auch die Stadterhebung im Jahre 1192 irreführender Weise als feststehende Tatsachen darzustellen.

Als Reaktion auf diesen Artikel wurde zwar auf der städtischen Website bei der Stadterhebung ein "Vermutlich" ergänzt,15 was aber immer noch irreführender Weise suggeriert, dass es stichhaltige Argumente für das Jahr 1192 gäbe und dass es auf jeden Fall Heinrich VI. war, der Ettlingen zur Stadt erhob. An dem ebenso aus der Luft gegriffenen Jahr 965 für die Stadterhebung hält man in Ettlingen offensichtlich weiter fest.

Im September 2017 wurde in Ettlingen eine Stauferstele aufgestellt. Auf deren Inschrift wurde die angebliche VERLEIHUNG DES MARKTRECHTS DURCH KAISER OTTO I. DEN GROSSEN 965 ungeprüft übernommen. Mit der VERLEIHUNG DES STADTRECHTS UNTER DEN STAUFERN VERMUTLICH 1192 SPÄTESTENS 1220 bleibt immerhin der angebliche Stadtrechtsverleiher Heinrich VI. unerwähnt, aber es wird dennoch suggeriert, dass es stichhaltige Argumente für das Jahr 1192 gebe. Vergrößerte Ansicht.

1.  So auch auf der städtischen Website unter ettlingen.de. – Screenshot vom 31. März 2017.
2.  Johann Kaspar Zeuss (Hrsg.): Traditiones possessionesque Wizenburgenses: codices duo cum supplementis, Speyer 1842, S. 301, Nr. 298. Auf diese Quelle hat uns der Historiker Klaus Graf hingewiesen.
3.  Stadtwiki Karlsruhe: Heimatforscher. Abgerufen am 31. März 2017.
4.  Arnold Tschira und Rüdiger Stenzel: Das mittelalterliche Ettlingen. 7.-14. Jahrhundert, Karlsruhe 1968, S. 52 PDF 260 KB.
5.  RI II,1 n. 368a ff.
6.  MGH DD O I, Nr. 287.
7.  Eckhard Müller-Mertens: Die Reichsstruktur im Spiegel der Herrschaftspraxis Ottos des Großen, Berlin 1980, S. 269.
8.  Das Original dieser mit einer verloren gegangenen Goldbulle besiegelten Urkunde befindet sich im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur D Nr. 31. Textversion: WUB, Band III, Nr. 855.
9.  Rüdiger Stenzel: Ettlingen: Von der Gründungsstadt der Staufer zur landesherrlichen Stadt der Markgrafen von Baden. In: Museumsgesellschaft Ettlingen e. V. und Stadtgeschichtliche Kommission Ettlingen (Hrsg.): Ettlinger Hefte. Sonderheft 3 Festschrift 800 Jahre Stadt Ettlingen S. 5-40. Ettlingen 1992, hier: S. 15-17. PDF 5.005 KB
10.  Alfons Schäfer: Staufische Reichslandpolitik und hochadlige Herrschaftsbildung im Uf- und Pfinzgau und im Nordschwarzwald. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (ZGO) 117, 1969, S.179-244, hier: S. 209 PDF 87 KB.
11.  RI IV,3,1 n. 207.
12.  Burchardi et Cuonradi Uspergensium chronicon, MGH SS 23, S. 364, Zeile 22-23.
13.  MGH Const 1, Nr. 370, Zeile 41.
14.  Stenzel erwähnt diesen Aufenthalt Heinrichs VI. im Jahre 1196 in Durlach auf derselben Seite 17, auf der er behauptet, Ettlingen könne nicht nach 1192 zur Stadt erhoben worden sein. – Wenn Stenzel dort außerdem schreibt, man wisse von diesem Aufenthalt, weil damals Heinrichs Bruder Herzog Konrad II. von Schwaben in Durlach ermordet wurde, so ist dies eine weitere Fehlleistung: Von Heinrichs Aufenthalt in Durlach am 15. Mai 1196 wissen wir aus zwei Urkunden, in denen aber nichts von Konrads Tod steht. Vielmehr sind es die Marbacher Annalen (MGH SS 17, S. 167, Zeile 28-29) die seinen Tod am 15. August 1196 vermelden. Dass Konrad in quodam opido Durlaich nomine starb, berichtet die bereits erwähnte Ursberger Chronik (MGH SS 23, S. 364, Zeile 37-44)
15.  http://www.ettlingen.de/,Lde/72875.html. Abgerufen am 28. Mai 2017.

Reutlinger Markt- und Stadtrecht: Faktencheck

Stauferstele Ettlingen