Reutlinger Markt- und Stadtrecht
Halten die offiziellen Angaben der Stadt Reutlingen einem Faktencheck stand?
Die Stadt Reutlingen stellt folgende zwei historische Ereignisse als feststehende Tatsachen dar:1
- Reutlingen bekam von Kaiser Friedrich I. Barbarossa wohl um 1180 das Marktrecht.
- Reutlingen wurde von Kaiser Friedrich II. zwischen 1220 und 1240 zur Stadt erhoben.
Diesen Behauptungen wird im Folgenden nachgegangen.
VON PETER KOBLANK (2018)
Achthundert Jahre nach der behaupteten Marktrechtsverleihung wurde am Reutlinger Marktplatz eine quadratische Säule errichtet, auf der die Marktrechtsverleihung auf 1182 und die Erhebung zur Reichsstadt auf 1235 datiert sind.
Im Jahre 1982 auf dem Reutlinger Marktplatz errichtete Gedenksäule, rechts davon ein Eiscafé.
Zum Markt- und Stadtrecht Reutlingens existieren aber weder Verleihungsurkunden, noch sonstige zeitgenössischen Quellen, von denen sich diese Datumsangaben ableiten ließen. Es gibt lediglich spätere Berichte, die zwischen dem 13. und dem 17. Jahrhundert angefertigt wurden:
Flores temporum (um 1292)
Die zeitlich am wenigsten von den Ereignissen entfernte Information stammt von einem Mönch aus dem Orden der Franziskaner-Minoriten, der eine Chronik mit dem Titel Flores temporum (dt.: Blumen der Zeiten) von der Erschaffung der Welt bis zum Jahr 1290 geschrieben hat. Er wird in den verschiedenen überlieferten Handschriften Hermannus Minorita, Hermannus Gygas oder Martinus Minorita genannt. In einer Fassung, in der er Hermannus Gygas genannt wird, berichtet er zum Jahr 1209, dass Reutlingen von Kaiser Otto IV. civiles libertates (dt.: bürgerliche/städtische Freiheiten), also irgendwie geartete Rechte einer civitas (dt.: Stadt) empfangen habe. Später habe Kaiser Friedrich II. die Stadt mit Mauer und Graben befestigt:2
Dazu passt, dass Otto IV. sich im ersten Halbjahr 1209 in Schwaben aufhielt und am 4. März 1209 in Esslingen war.3
Als Kaiser Otto IV. im Jahre 1218 starb, war er von Friedrich II., der 1215 in Aachen zum König gekrönt worden war, längst entmachtet. Friedrich könnte den Mauerbau daher bereits einige Jahre vor seiner Rückkehr nach Italien im Jahre 1220 veranlasst haben.
Von dem ebenfalls genannten Esslingen weiß man, dass die Stadtgründung spätestens 1229 erfolgte, was in keinem Widerspruch zu den Flores temporum steht.4
Chronik von Hugo Spechtshart (1347)
Hugo Spechtshart, der Kaplan an der Reutlinger Marienkirche war, schreibt in seiner 1347 abgeschlossenen Chronik, dass Kaiser Friedrich II. Reutlingen mit einer Mauer umgab und dem Reich eingliederte:5
Die Unterstellung unter seine Söhne muss mit Heinrich (VII.), dem ersten seiner beiden als König regierenden Söhne, begonnen haben. Dieser wurde 1235 abgesetzt, sodass 1235 einen Terminus ante quem für diese Unterstellung und damit auch für die Stadterhebung Reutlingens darstellt. Das in späteren Chroniken ausdrücklich genannte Jahr 1240 wäre dann falsch.
Heinrich (VII.) wurde 1220 zum König gewählt. Sofern Stadterhebung und Unterstellung unter Heinrich gleichzeitig erfolgten, was allerdings nicht zwingend aus dem Text hervorgeht, wäre die Stadterhebung zwischen 1220 und 1235 einzuordnen.
Dieser Quelle folgt der im 16. Jahrhundert errichtete Kirchbrunnen bei der Marienkirche, auf dem die 1903 erneuerte Statue Kaiser Friedrich II. mit einer in Wirklichkeit nicht existierenden Stadtrechtsurkunde in seiner linken Hand zeigt.
Das von Hugo Spechtshart ebenfalls erwähnte Esslingen wurde wie gesagt spätestens 1229 zur Stadt erhoben, während Heilbronn erst in nachstaufischer Zeit im Jahre 1281 das Stadtrecht erhielt.6
Chronik von Felix Fabri (vor 1495)
In einer zwischen 1488/89 und 1495 vollendeten Ulmer Chronik beschreibt Felix Fabri die Stadterhebung durch Friedrich I. Barbarossa im Jahre 1155:7
Das hier neben Reutlingen genannte Esslingen war, wie oben erwähnt, spätestens 1129 eine civitas; die Stadterhebung Esslingens könnte also auch schon in die Regierungszeit von Barbarossa fallen. Allerdings reklamiert Schwäbisch Gmünd mit einer Erwähnung zum Jahre 1162 bisher unbestritten das Attribut "Älteste Stauferstadt" für sich.8
Cosmographia von Sebastian Münster (1544)
Sebastian Münster schreibt in seiner 1544 erschienenen Cosmographia, dass Reutlingen 1282, wahrscheinlich aber 1240 zu einer Stadt mit Stadtrechten und Privilegien gemacht worden sei:9
Reütlingen/Eßlingen/Heltprunn
Reütlingen ist anno Christi 1282 oder wie die andern glaublicher sagen / anno 1240 auß eine dorff ein statt worden under keyser Friderichen dem anderen / gleich wie auch Eßlingen anno Christi 1285 zu einer statt gemacht worden / und begabet mit stattrechten unnd privilegien. Ettliche zelen auch darzu die statt Heilbrunn / aber die andern sprechen das sie anno 1085 soll mit ein mauer gefasst sein. Seind all drey reichstett / ligen auch all drey am Neccar / und haben ein fruchtbare grund / besonder Heitprun / das auch seiner fruchtbarkeit halb / eigentlich heissen solt Heilßprunn.
Sebastian Münster bezeichnet Kaiser Friedrich II. durchgehend als Fridericus der ander10 oder wie hier Friederich der andere. Abgesehen davon, dass Reutlingen nicht am Neckar liegt, sind seine Jahresangaben für Esslingen und Heilbronn allesamt falsch, da wie bereits dargestellt Esslingen spätestens 1229 und Heilbronn im Jahre 1281 Reichsstadt wurde.
Annales Suevici von Martin Crusius (1596)
Die "glaublichere" Datierung aus Münsters Kosmographie taucht auch beim Historiker Martin Crusius im 1596 erschienenen dritten Band seiner Schwäbischen Annalen auf. Er schreibt dort im Kontext des Jahres 1240:11
Allerdings relativiert Crusius diese Datierung ein paar Seiten weiter bei der Schilderung der Belagerung Reutlingens im Jahre 1247. Dort übernimmt er die Darstellung, die wir aus den Flores temporum kennen:12
Eine Ummauerung Reutlingens durch Friedrich II. im Jahre 1220 steht mit einer vorausgegangenen Stadtrechtsverleihung durch Otto IV. um 1209 nicht im Widerspruch. Beides ist bereits in den Flores temporum genannt, die Ummauerung dort aber nicht datiert.
Dass die Ummauerung einer Stadt durch Friedrich II. im Jahre 1220 nicht als Stadtrechtsverleihung gedeutet werden darf, sieht man auch an dem hier von Crusius genannten Schwäbisch Gmünd, dass bereits 1162 – also fast sechzig Jahre früher – civitas war.14
Zusammengefasst finden wir bei Crusius zeitlich angeordnet folgende sich teilweise gegenseitig ausschließende Versionen zur Stadtgründung Reutlingens:
Nr. | Seite | Otto IV. | Friedrich II. | Herkunft |
1. | 64 | Dorf ⇨ Stadt (o.J.) | Stadtmauern (o.J.) | Flores Temporum |
2. | 4 | Stadtmauern (1220) | Hugo Spechtshart (o.J.) | |
3. | 49 | Dorf ⇨ Stadt (1240) | Sebastian Münster |
Chronik von Jakob Frischlin (1602)
Auch Jakob Frischlin, der eine Zeitlang Rektor der Lateinschule in Reutlingen war, bezeichnet in seinem 1602 erschienenen Encomion heroicum Latinum Reutlingae (dt.: Lateinisches Heldenloblied Reutlingens) Kaiser Friedrich II. mit Datierung auf 1240 als den Stadtgründer:15dem der göttliche Kaiser Friedrich, auf der Welt der zweite,
Herzog der Schwaben, sich mit einer Mauer zu umgeben befahl.
Er gab der dem Reich unterstellten Stadt Ringmauern.
und räumte ihm viele Rechte und Privilegien ein.
Angesichts seiner Randnote zu Reutlingen und Esslingen und der sehr ähnlichen Formulierung (dort: stattrechten unnd privilegien, hier: leges & privilegia multa) wird ihm die Münstersche Kosmologie ebenso als Vorlage gedient haben, wie es auch im folgenden Fall geschehen ist.
Chronik von Lorentius Hoffstetter (vor 1691)
Auch Lorentius Hoffstetter übernahm den Text von Münsters Kosmologie in seine Reuttlinger Chronic von Ursprung der Stadt und was sich Merkwürdiges zugetragen bis 1691. Allerdings las er die 1282 fälschlich als 1182:16
Münsterus Cosmographia lib 3. cap 315.
Es ist Reuttlingen im Jahr 1182, oder wie andere glaublicher sagen, im Jahr 1240 aus einem Dorf ein Statt worden unter Kayser Fridrich dem Andern (gleichwie auch Eßlingen, im Jahr 1285 zu einer Statt gemacht worden ist) und begabt mit Stattrechten und Privilegien.
In dem Original von Münsters Kosmographie sieht man, dass die Jahresangabe in der ersten Zeile keine 1182 ist, weil die zweite Ziffer ebenso wie die vierte Ziffer eine 2 ist, wie sie darunter auch in den Jahren 1240 und 1285 vorkommt.
Hoffstetter hat diese Information aus dem Archivum Arcanorum Politicorum Reipublicae Reutlingensis (dt.: Archiv der politischen Geheimnisse des Reutlinger Gemeinwesens) des 1661 verstorbenen Reutlinger Bürgermeisters Matthäus Beger übernommen. Ob das Jahr 1282 bereits von Beger aus Münsters Kosmographie fälschlich als 1182 übertragen wurde oder ob Hoffstetter bei Beger falsch abgeschrieben hat, lässt sich nicht mehr feststellen: Das Archiv Begers aus dem Jahr 1633 ist nicht erhalten.17
Es ist erstaunlich, dass anscheinend niemand, der in letzter Zeit zur Geschichte Reutlingens geschrieben hat, einen sorgfältigen Blick in die Chronik von Sebastian Münster geworfen und diesen Übertragungsfehler entdeckt hat. Auch beim jüngsten, 2013 erschienenen Geschichtswerk Reutlingen – Von der Reichsstadtherrlichkeit zur selbstbewussten Großstadt ist dies offensichtlich nicht geschehen.18
Zusammenfassung
Die Chroniken sind widersprüchlich:
- Die älteste nennt Otto IV. als Stadtgründer, wobei die Stadtbefestigung seinem Nachfolger Friedrich II. zugerechnet wird.
- Friedrich I. Barbarossa kommt erst Ende des 15. Jahrhunderts ins Spiel und basiert später bei Hoffstetter, der damit als ernstzunehmende Quelle für Barbarossa ausscheidet, auf einem Übertragungsfehler.
- Ab dem 16. Jahrhundert verfestigt sich die Überlieferung auf das Jahr 1240.
- Das in der Cosmographia von Sebastian Münster genannte Jahr 1282, vielleicht angelehnt an die tatsächlich im Jahr 1281 stattgefundene Stadterhebung von Heilbronn, aber von Münster selbst gleichzeitig zu Recht in Frage gestellt, liegt zu spät und kommt für Reutlingen aus Gründen, die im nächsten Kapitel dargestellt werden, nicht in Frage. Es spielt nur in sofern eine Rolle, als es von Lorentius Hoffstetter fälschlich als 1182 übertragen wurde.
- Von einer Marktrechtsverleihung ist in keiner einzigen dieser Quellen die Rede.
Überlieferung | Friedrich I. | Otto IV. | Friedrich II. | ||
Stadtrecht | Stadtmauern | Stadtrecht | Stadtrecht | Stadtmauern | |
Flores temporum (um 1292) | 1209 | o.J. | |||
Hugo Spechtshart (1347) | vor 1235 | vor 1235 | |||
Felix Fabri (vor 1495) | 1155 | 1155 | |||
Sebastian Münster (1544) | 1240 | ||||
Martin Crusius (1596) | o.J. | 1240 | o.J. 1220 | ||
Jakob Frischlin (1602) | 1240 | 1240 | |||
Lorentius Hoffstetter (vor 1691) | 1182 | 1240 |
Mit Ausnahme von Hoffstetters 1182 ist keine dieser Datierungen auszuschließen. Auch wenn Felix Fabri mit seinem 1155 allein dasteht und von keinem späteren Chronisten übernommen wurde, gibt es keinen Grund, bestimmten Datums einen höheren Wahrheitsgehalt beizumessen, als den übrigen.
Stadtrechtsverleihung spätestens um 1240
Auf Grund dieser Quellenlage kann man höchstens einen Terminus ante quem für die Stadterhebung annehmen, der das in die Regierungszeit von Kaiser Friedrich II. fallende Jahr 1240, im Zweifelsfall auch 1241, sein dürfte.19
Für diese Annahme, dass Reutlingen spätestens um 1240 Stadt war, sprechen neben der häufigen Nennung in den Chroniken folgende Ereignisse:
- 1241 trat ein Arnoldus scultetus de Rutilingen (dt.: Schultheiß von Reutlingen) als Zeuge in einer auf der Achalm ausgefertigten Urkunde auf.20
- Für 1243 ist das erste Siegel dieses Reutlinger Schultheißens mit einem Reichsadler auf dreieckigem Schild belegt, in dessen Umschrift er sich nach italienischem Vorbild als potestas (dt.: Amtsgewalt) bezeichnet.21 Daraus entstand das bis heute verwendete Stadtwappen Reutlingens.22
- Angesichts der im Jahre 1247 heil überstandenen Belagerung durch antistaufische Anhänger von Heinrich Raspe verfügte Reutlingen zu diesem Zeitpunkt offensichtlich über eine vollendete und wirkungsvolle Stadtbefestigung.
Dass Reutlingen im Reichssteuerverzeichnis von 1241 nicht erwähnt wird,23 bedeutet nicht, dass es zu diesem Zeitpunkt noch keine Reichsstadt war. Denn es war durchaus üblich, neuen Städten die Steuern vorerst komplett zu erlassen, damit die Bürger die kostspielige Stadtbefestigung finanzieren konnten.24
Stadtrechtsverleihung zwischen 1220 und 1240 bzw. 1235?
Denn "spätestens um 1240" schließt nicht aus, dass bereits Kaiser Otto IV. im Jahre 1209 die Stadt gegründet hat, wie es in der ältesten der oben dargestellten Überlieferungen heißt.
Der von Felix Fabri benannte Kaiser Friedrich I. Barbarossa könnte sogar bereits im 12. Jahrhundert der Stadtgründer gewesen sein. So vertritt Kurt Albrecht die Auffassung, dass Reutlingen unter Friedrich I. eine erste Stadtmauer bekam. Im 13. Jahrhundert sei die Stadt dann unter Friedrich II. nach Südosten erweitert worden, wie auf seinem Stadtplan von 1820 dargestellt ist.25
Ein gewichtiges Argument gegen diese Hypothese einer älteren und einer jüngeren Stadtmauer besteht allerdings darin, dass sich trotz zahlreicher Aufschlüsse in den letzten Jahren bisher kein archäologischer Beleg für eine ältere Mauer ergab.26
Schrittweiser Prozess
Vielleicht sollte man sich von der Vorstellung eines großen Sprungs vom Dorf zur Stadt lösen, wie er von den ersten drei – bei genauerer Betrachtung einzig relevanten – Chronisten (Flores Temporum, Hugo Spechtshart und Felix Fabri) suggeriert wird.
Möglicherweise steckt ja in allen drei Überlieferungen ein Stück Wahrheit. Dann müsste man sich die Entwicklung Reutlingens zu einer mit Mauern befestigten civitas als einen schrittweisen, von den Kaisern Friedrich I. Barbarossa, Otto IV. und Friedrich II. geförderten Prozess vorstellen.
In einen solchen Prozess könnte man all das, was diese drei Chronisten berichten, unter dem Vorbehalt, dass es auf Grund der Überlieferungen so gewesen sein könnte, als Bausteine der Stadtentwicklung Reutlingens einreihen:
Überlieferung | Friedrich I. | Otto IV. | Friedrich II. |
Felix Fabri (vor 1495) | 1155 | ||
Flores temporum (um 1292) | 1209 | o.J. | |
Hugo Spechtshart (1347) | vor 1235 |
Marktrechtsverleihung 1182?
Auf Anfrage, wie man in Reutlingen auf die Marktrechtsdatierung im Jahre 1182 gekommen sei, teilte das Stadtarchiv Reutlingen mit:27
Diese angebliche Marktrechtsverleihung durch Barbarossa anno 1182 ist ein doppelter Unsinn. Sie basiert auf einem Dokument, in dem
- von einer Marktrechtsverleihung überhaupt nichts steht und
- die Jahresangabe 1182 obendrein auf einem Fehler beruht.
Während den Verfechtern dieser Marktrechtsverleihung durch Barbarossa der erste Punkt von Anfang an bewusst gewesen sein muss, wird ihnen der zweite bisher entgangen sein.
Ergebnis des Faktenchecks
Auch die Fiktion einer Marktrechtsverleihung durch Barbarossa wird von ihm nicht vertreten.29
In der Zeittafel im Anhang wird lediglich festgestellt, dass Reutlingen 1241 Stadt war.30
Dieses jüngste Buch zur Reutlinger Stadtgeschichte ist somit konform mit den hier wesentlich ausführlicher dargestellten Fakten.
Für die Behauptung einer Stadtrechtsverleihung zwischen 1220 und 1240 (Website des Reutlinger Stadtarchivs) bzw. 1235 (Gedenksäule) durch Kaiser Friedrich II. existieren keine hinreichenden Beweise. Die Stadtgründung könnte auf Grund der Quellen genauso gut vor 1220 durch Friedrich II., seinen Vorgänger Otto IV. oder seinen Großvater Friedrich I. Barbarossa vollzogen worden sein. Ziemlich sicher ist nur das Jahr 1240 als Terminus ante quem.
Im September 2018 wurde in Reutlingen eine Stauferstele aufgestellt. Während die dort behauptete Stadterhebung durch Friedrich II. auf Grund der Quellenlage zumindest unsicher ist, lässt sich eine Marktrechtsverleihung durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa durch keinerlei Quellen belegen.
1. | So auch auf der städtischen Website unter reutlingen.de. – Screenshot vom 17. August 2018. |
2. | Johann Gerhard Meuschen: Hermanni Gygantis Ordinis Fratrum Minorum Flores temporum, Leiden (Lugdunum Batavorum) 1743, S.
123. –
Alternative Edition. – Mehr zu den Flores temporum:
Klaus Graf: Die "Flores temporum" und Balingen. In: Klaus Graf: Hie Welf - hie Waibling auf archivalia.hypotheses.org. |
3. | Christoph Friedrich Stälin: Wirtembergische Geschichte, Band 2, Tübingen 1847, S. 157. |
4. | Stauferstele Esslingen. |
5. | Eberhard Stiefel: Leben, Wirken und Werke des Hugo Spechtshart von Reutlingen (I. Chronicon. II. Flores Musicae. III. Forma Discendi und Speculum Grammaticae im Überblick). In:
Reutlinger Geschichtsblätter 1985 (Neue Folge Nr. 24), S. 7-169, hier: S. 48, Zeilen 549-554. –
Auf diese Chronik hat uns das Stadtarchiv Reutlingen freundlicherweise hingewiesen.
In den um 1350 verfassten Exzerpten aus dieser Chronik, wahrscheinlich von Conrad Spechtshart, einem Neffen von Hugo Spechtshart, heißt es, dass Friedrich I. sowie seine Söhne Heinrich (VII.) und Konrad IV. viel zur Pracht Reutlingens und anderer civitates beigetragen haben (Johann Friedrich Böhmer: Fontes rerum Germanicarum. Geschichtsquellen Deutschlands, Band 4, Stuttgart 1868, S. 130). Da Heinrich (VII.) 1235 abgesetzt wurde, muss Reutlingen auch laut dieser Ergänzung schon vor 1235 civitas gewesen sein. |
6. | Stauferstele Heilbronn. |
7. | Felix Fabri: Tractatus de civitate Ulmensi. Bibliothek des Litterarischen Vereins in Stuttgart, Tübingen 1889, S. 92. |
8. | Stauferstele Schwäbisch Gmünd. |
9. | Sebastian Münster: Cosmographia. Beschreibung aller Lender durch Sebastianum Münsterum in welcher begriffen aller Voelker, Herrschaften, Stetten, und namhafftiger Flecken, herkommen: Sitten, Gebreüch, Ordnung, Glauben, Secten und Hantierung durch die gantze Welt und fürnemlich Teütscher Nation. Basel, 1544, Buch 3, S. 315. |
10. | Sebastian Münster, S. 220. – Kaiser Friedrich I. heißt bei ihm Fridericus Barbarossa. |
11. | Martin Crusius, Annales Suevici, Band 3, Frankfurt 1596, S. 49. – Colmar und Kaysersberg liegen im Elsass. Mit Neoburgum wird das im Breisgau liegende Neuenburg am Rhein gemeint sein. |
12. | Martin Crusius, S. 64. |
13. | Martin Crusius, S. 4. |
14. | Peter Koblank: Die älteste Stauferstadt. Schwäbisch Gmünd wurde vor 1162 gegründet. auf stauferstelen.net. |
15. | Jakob Frischlin: Encomion heroicum Latinum Reutlingae, Sacr. Roman. Imperij Civitatis Liberae, Tübungen 1602, S. 5 (rechts). |
16. | Lorentius Hoffstetter: Reuttlinger Chronic von Ursprung der Stadt und was sich Merkwürdiges zugetragen bis 1691. Bearbeitet von Paul Schwarz. Reutlinger Geschichtsblätter 1981/82 (Neue Folge Nr. 20/21), S. 33. – Auf diese Chronik hat uns das Stadtarchiv Reutlingen freundlicherweise hingewiesen. |
17. | Heinrich Kopp: Die Anfänge der Stadt Reutlingen. Dissertation 1958 an der Philosophischen Fakultat der Universität Tübungen. Reutlingen o.J., S. 11 und S. 97. |
18. | Bernd Breyvogel: Von den dörflichen Anfängen zur stolzen Reichsstadt. Reutlingen im Mittelalter. In: Wilhelm Borth, Bernd Breyvogel, Wolfgang Jung (Hrsg.): Reutlingen. Vergangenheit trifft Zukunft. Von der Reichsstadtherrlichkeit zur selbstbewussten Großstadt. Reutlingen 2013, S. 17–51, hier: S. 22. |
19. | Nur in seltenen Fällen, wie beispielsweise von Pfullendorf (1220) oder Heilbronn (1281), kennen wir das genaue Jahr der Stadterhebung. So haben wir beispielsweise von Schwäbisch Gmünd (1162), Ettlingen (1220) und Esslingen (1229) ebenfalls nur einen Terminus ante quem, an dem der Ort spätestens zur Stadt erhoben worden sein muss. |
20. | WUB, Band IV., Nr. 963. |
21. | WUB, Band IV., Nr. 994.
– Abbildung: Landesarchiv Baden-Württemberg A 474 U 782.
Das rechte Siegel mit einem Reichsadler auf dreieckigem Schild führt die Umschrift: POTESSTATIS RUTULIGO (dt.: [Siegel der] Amtsgewalt Reutlingen).
Als Podestà wurden damals in den italienischen Städten die Personen genannt, die im Auftrag der Stadtherren die Stadt leiteten. Podestà steht im heutigen Italienisch für Bürgermeister. |
22. | Roland Deigendesch: Adler oder Hirschhorn. Zur Geschichte des Wappens der Reichsstadt Reutlingen. In: Reutlinger Geschichtsblätter 2014 (Neue Folge Nr. 53), S. 43–64, hier: S. 45 f. |
23. | Notitia de precariis civitatum et villarum (1241), MGH Const 3, S. 1-6. |
24. | Wie am Beispiel Pfullendorf zu sehen, das nach seiner Stadterhebung zu diesem Zweck für sechs Jahre von jeder Steuer völlig befreit wurde. |
25. | Kurt Albrecht: Reutlingen. Beispiel der Entwicklung einer staufischen Reichsstadt. Ludwigsburg 1969, S. 10 ff. |
26. | Bernd Breyvogel, S. 28. |
27. | E-Mail des Stadtarchivs Reutlingen vom 16. August 2018 an den Autor. |
28. | Bernd Breyvogel, S. 22. |
29. | Bernd Breyvogel, S. 22 ff. Auf S. 24 ist von "angeblichen" mit einem Marktrecht identifizierten Privilegien Barbarossas die Rede. |
30. | Wilhelm Borth, Bernd Breyvogel, Wolfgang Jung (Hrsg.): Reutlingen. Vergangenheit trifft Zukunft. Von der Reichsstadtherrlichkeit zur selbstbewussten Großstadt. Reutlingen 2013, S. 244. |
Ettlinger Markt- und Stadtrecht: Faktencheck